Berlin-300 Euro pro Kind, ausgezahlt mit dem regulären Kindergeld. Das sieht das Corona-Konjunkturprogramm vor, dass heute vom Kabinett beschlossen wurde. Doch nicht alle Familien profitieren davon tatsächlich. Wer Geld bekommt, wann es ausgezahlt werden soll und was man dafür tun muss – die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist der Kindergeld-Bonus?
Der Kindergeld-Bonus wird als befristeter Zuschlag zum Kindergeld ausgezahlt – 300 Euro gibt es für jedes Kind. Die SPD erklärt den Kindergeld-Bonus als Ausgleich für Familien mit Kindern, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind – durch Einkommenseinbußen wegen Kurzarbeit oder häuslicher Kinderbetreuung und gleichzeitig erhöhten Lebenshaltungskosten.
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Wer hat Anspruch auf den Kindergeld-Bonus?
Alle Eltern, die für ihre Kinder Kindergeld bekommen, bekommen auch den Kindergeld-Bonus. Und zwar einmalig und für jedes Kind. Auch Familien, deren Kinder noch nicht geboren sind, aber noch in diesem Jahr zur Welt kommen, sollen profitieren. Der Kinderbonus werde für alle Kinder gewährt, die 2020 kindergeldberechtigt seien, erklärt Giffey.
Was muss man tun, um den Kindergeld-Bonus zu erhalten?
Nichts. Er wird automatisch mit dem regulären Kindergeld ausgezahlt.
Wann wir der Kindergeld-Bonus ausgezahlt?
Der geplante Kinderbonus von 300 Euro soll in zwei Raten zu je 150 Euro im September und Oktober gemeinsam mit dem Kindergeld überwiesen werden.
Welchem Zweck dient der Kindergeld-Bonus?
„Die 300 Euro sind ein zusätzlicher Bonus, der natürlich als Konjunkturimpuls gedacht ist. Nicht als stressnehmender Faktor, sondern als zusätzliche Unterstützung für Familien, um Kaufkraft zu steigern", erklärt Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Subventionierte Leistungen wie das Mittagessen in Kitas und Schulen sind für viele Kinder über Wochen weggefallen oder fallen immer noch weg. Gleichzeitig ist der Bedarf an privat finanzierter Kinderbetreuung und Nachhilfe gestiegen.
Wird der Kindergeld-Bonus auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Vom Kinderbonus profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen, weil nicht auf Wohngeld oder Arbeitslosengeld angerechnet wird.
Warum profitieren Besserverdiener nicht vom Kindergeld-Bonus?
Der Kindergeld-Bonus wird auf den Steuerfreibetrag angerechnet. Laut dem Deutschen Steuerzahlerinstitut profitiert eine Familie mit einem Kind ab einem zu versteuernden Brutto-Jahreseinkommen von rund 86.000 Euro nicht mehr vom Kinderbonus. Bei zwei Kindern gilt dies ab 90.000 Euro, denn dann ist der Freibetrag günstiger als das nun erhöhte Kindergeld. „Nach Schätzung der Bundesregierung werden bei der Günstigerprüfung im Rahmen der nachfolgenden Veranlagung rund 3,1 Millionen Kinder nicht von der Bonuszahlung profitieren, weil der Kinderfreibetrag weiterhin günstiger ist“, sagte eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).