Kommentar zum Streikverbot: Alles andere wäre unfair

Es gibt Dinge, die gibt es einfach nicht: ausgiebiges Sonnenbaden ganz ohne UV-Strahlung zum Beispiel. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass es noch etwas anderes in Deutschland nicht geben wird: Beamte, die streiken dürfen.

Die Richter in Karlsruhe haben damit Recht. Die Sache ist ganz einfach und logisch: Das Verhältnis zwischen den Beamten und dem Staat ist ein besonderes. Der Staat hat eine besondere Fürsorgepflicht, der Beamte muss im Gegenzug besonders loyal gegenüber dem Staat sein. Die klagenden Lehrer und ihre Gewerkschaft GEW fordern stattdessen, alle Vorteile zu bekommen, ohne Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Das geht so nicht.

Alles andere wäre unfair

Wer als Beamter in Sachen Sicherheit und Bezahlung besser gestellt ist als Angestellte, muss dann eben auch auf das Streikrecht verzichten. Alles andere wäre unfair – auch gegenüber den vielen Angestellten im öffentlichen Dienst. Sie haben unterm Strich in aller Regel netto weniger als ihre verbeamteten Kollegen und sind bei der Altersvorsorge erheblich schlechter gestellt.

Die klagenden Lehrer haben nun angeführt, für sie könne kein striktes Streikverbot gelten, da sie – anders als beispielsweise Polizisten – keine hoheitlichen Aufgaben ausübten. Dieses Argument legt aber vor allem eines offen: Es gibt kein zwingendes Argument dafür, dass Lehrer Beamte sein müssen. Sind sie es, dann muss aber gelten: ganz oder gar nicht.