Krankenversicherung: Deutsche schulden den Krankenkassen mehr als sieben Milliarden Euro
Berlin - Die Gesundheitspolitik spielt im Bundestagswahlkampf kaum eine Rolle. Es scheint auch so, als gäbe es hier keinen akuten Handlungsbedarf: Die Rücklagen der gesetzlichen Krankenkassen sind prall gefüllt, die Patienten werden gut versorgt und auch die Pflegebedürftigen bekommen seit der jüngsten Reform eine bessere Unterstützung. Doch tatsächlich gibt es gewaltige Probleme: Die Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen von Monat zu Monat, und zwar immer schneller: Im Sommer haben sie erstmals die Marke von sieben Milliarden Euro überschritten. Ende Juli verzeichneten die 113 Kassen Rückstände von exakt 7,045 Milliarden Euro. Das ist fast eine Milliarde Euro mehr als noch am Jahresanfang. In der abgelaufenen Wahlperiode hat sich der Schuldenstand damit in etwa verdreifacht.
In Deutschland besteht seit 2007 eine Pflicht zur Krankenversicherung. Wer seine Beiträge aus welchen Gründen auch immer nicht zahlt, gerät gegenüber seiner Versicherung in Zahlungsverzug. Das gilt für Mitglieder der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Für Versicherte, die im Verzug sind, übernimmt die Krankenkasse nach einer gewissen Zeit nur noch die Notfall- und Schmerzbehandlung.
Selbständige zahlen mindestens 410 Euro monatlich
Der größte Teil des Schuldenbergs entfällt auf die Selbstständigen. Sie allein schulden den gesetzlichen Kassen gegenwärtig mehr als fünf Milliarden Euro. Dafür wird die besondere Form der Beitragsberechnung bei Selbstständigen verantwortlich gemacht. Weil man früher davon ausgegangen ist, dass Selbstständige in der Regel gut verdienende Unternehmer mit Angestellten sind, wurde ein Mindestbeitrag festgelegt. Er soll verhindern, dass sich die Selbstständigen arm rechnen. Derzeit wird bei der Beitragsberechnung so getan, als verdiene der Betroffene brutto mindestens 2231 Euro. Da die Selbstständigen auch den Arbeitgeberanteil selbst zahlen müssen, sind für den Versicherungsschutz (inklusive Krankengeld und Pflegeversicherung) etwa 410 Euro im Monat fällig. Nur für Existenzgründer und in bestimmten Härtefällen lässt sich der Beitrag auf rund 270 Euro drücken. Weniger geht nicht.
Ein Mindestbetrag machte Sinn, als Selbstständige in der Regel Firmen mit Angestellten betrieben. Doch inzwischen wird die Szene von Solo-Selbstständigen ohne Angestellte mit eher niedrigen Einkommen dominiert. Sie stellen mehr als zwei Drittel der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Selbstständigen. Statistiken zeigen, dass ein Großteil der Solo-Selbstständigen das beim Mindestbeitrag unterstellte Einkommen nicht ansatzweise erreicht. Die Folge ist, dass sie mit überproportional hohen Beiträgen belastet werden. Geringverdiener müssen bis zu 46 Prozent ihres Einkommens an die Krankenkasse zahlen. Zum Vergleich: Bei Arbeitnehmern beträgt der Anteil im Schnitt 8,4 Prozent.
Keine der Parteien hat bisher eine praktikable Lösung für eine angemessene Beitragszahlung vorgelegt, die auch das mögliche „Armrechnen“ verhindert. Klar ist auch, dass die Betroffenen den Schuldenberg von sieben Milliarden Euro nicht ohne Amnestie werden abbauen können. Die neue Bundesregierung ist gefordert, dass Problem nach der Wahl vordringlich anzugehen.