Kurzarbeit in Chemiebranche steigt: 90.000 Menschen betroffen

Hauptgrund ist die mangelnde Nachfrage von Kunden vor allem aus der Autobranche, die etwa Lacke, Gummi- und Kunststoffe beziehen.

In der Corona-Krise gehen immer mehr Menschen in der Chemieindustrie in Kurzarbeit.
In der Corona-Krise gehen immer mehr Menschen in der Chemieindustrie in Kurzarbeit.dpa/Klaus-Dietmar Gabbert

In der Corona-Krise gehen immer mehr Menschen in der Chemie- und Pharmaindustrie in Kurzarbeit. Von Anfang April bis Anfang Mai stieg die Zahl der Kurzarbeiter von 80.000 auf fast 90.000, teilte der Arbeitgeberverband BAVC am Donnerstag in Wiesbaden mit. Damit seien gut 15 Prozent der rund 580.000 Branchenbeschäftigten in Deutschland betroffen, berichtet die Deutscher Presse-Agentur. Im Mai nutzen gut 40 Prozent der Unternehmen Kurzarbeit, wenn auch oft nur für einen Teil der Belegschaft, zeigt eine BAVC-Umfrage unter 1900 Mitgliedsfirmen.

Hauptgrund für Kurzarbeit sei mangelnde Nachfrage von Kunden vor allem aus der Autobranche, die etwa Lacke, Gummi- und Kunststoffe sowie Fasern aus der Chemiebranche bezieht. Mit dem Einbruch der Automärkte halten sich die Hersteller aber nun zurück.

„Wir müssen uns darauf einstellen, dass die eigentliche Wirtschaftskrise noch vor uns liegt. Die weltweiten Nachfrageausfälle infolge der Pandemie werden uns in den kommenden Monaten hart treffen“, sagte BAVC-Präsident Kai Beckmann in Wiesbaden. „Die gute Nachricht ist, dass über 80 Prozent der Beschäftigten ihrer Arbeit im gewohnten Umfang nachgehen – wenn auch unter erschwerten Bedingungen.“ Die Branche erhalte die Produktion weitgehend aufrecht.

Beckmann wehrte sich gegen Kritik von Gewerkschaften. So sei der Vorwurf unhaltbar, Firmen würden mit der Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit unverhältnismäßig entlastet. „Kurzarbeit ist ein Instrument der Beschäftigungssicherung. Die Alternative ist nicht Weiterbeschäftigung wie zuvor, sondern betriebsbedingte Kündigung.“ In der Chemie- und Pharmabranche stocken die Arbeitgeber das gesetzliche Kurzarbeitergeld auf 90 Prozent des Nettoentgelts auf.