Mehr Menschen brauchen staatliche Grundsicherung

Die Zahl derer, die wegen Erwerbsminderung oder Altersarmut auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, steigt.

imago/Ute Grabowsky/photothek.net

Gut 1,1 Millionen Menschen haben Ende 2021 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezogen. Das waren knapp 24.000 beziehungsweise 2,2 Prozent mehr als Ende 2020, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.

Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreichten und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Knapp 589.000 beziehungsweise 52,5 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung hatten die - je nach Jahrgang unterschiedliche - Altersgrenze überschritten. Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und zehn Monaten. Für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben.

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Weiterhin waren knapp 534.000 beziehungsweise 47,5 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung unter dieser Altersgrenze. Sie erhielten die Leistung aufgrund einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts erwerbstätig sein.

Entlastungen für Geringverdiener

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Empfänger von Sozialleistungen wegen der Belastungen durch die Corona-Pandemie im Juli eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Ursprünglich hatte die Koalition lediglich eine Corona-Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro vorgesehen. Der Betrag wurde Ende März im Zuge weiterer Entlastungen noch einmal um 100 Euro erhöht. Profitieren sollen all jene Erwachsenen, die Arbeitslosengeld II, Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen. Der Sozialverband Deutschland lobte die Erhöhung als "zwar dringend notwendig", fordert aber auch, die Regelsätze "auf ein bedarfsgerechtes Niveau anzuheben".

Außerdem sollen ukrainische Geflüchtete ab Juni einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Vorgesehen ist, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ab 1. Juni Grundsicherung erhalten können - wie etwa Hartz-IV-Empfänger. Bisher erhalten sie nur geringere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bundestag und Bundesrat müssen den Entwurf noch billigen.

Ukraine-Flüchtlinge: Ab Juni Anspruch auf Grundsicherung

Neben mehr Geld und besserem Zugang zu medizinischer Versorgung sollen sich mit dem Beschluss auch die Zuständigkeiten ändern. Die Jobcenter sind künftig zentrale Anlaufstelle für die Geflüchteten - bei Bedarf auch für die Arbeitsvermittlung.

Voraussetzung für den künftigen Bezug der Grundsicherung ist, dass die ukrainischen Geflüchteten einen Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz beantragt haben, im Ausländerzentralregister erfasst wurden und die sonstigen Voraussetzungen für Grundsicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch erfüllen.

Bund und Länder hatten sich am 7. April auf die Änderung geeinigt. Begründet wurde sie unter anderem damit, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine direkt Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben und daher keine Entscheidung wie bei Asylbewerbern abwarten müssten.

Durch die Ausweitung der Grundsicherungsleistungen ist dem Entwurf zufolge mit 200 000 neuen Bedarfsgemeinschaften und Mehrkosten von 3,4 Milliarden Euro pro Jahr zu rechnen.