Mieter-Rechte: Ständig feuchter Keller – wann ist der Vermieter zuständig?
Meist gehört zu einer gemieteten Wohnung auch ein Keller. Einen Anspruch darauf haben Mieter aber nicht. „Wer Wert auf einen Keller legt, sollte dies vorher mit dem Vermieter vertraglich vereinbaren“, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Andernfalls müssen Mieter im Zweifel ohne den zusätzlichen Abstellraum auskommen. Wurde ein Kellerraum mitgemietet, kann er aber auch nicht einfach vom Vermieter separat gekündigt werden.
Kellerräume nicht ohne Erlaubnis tauschen
Wer seine Sachen wo abstellen darf, entscheidet der Vermieter. Er darf dem neuen Mieter einen beliebigen Kellerraum zuteilen. „Mieter dürfen auch nicht ohne Absprache mit dem Vermieter die Kellerräume einfach tauschen“, sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund. Auch wenn dies manchmal praktischer wäre, etwa weil ein anderer Keller näher an der eigenen Wohnung liegt.
Allerdings gilt auch: Verspricht der Vermieter einem Interessenten einen bestimmten Kellerraum, muss er sich daran halten. Eine mündliche Vereinbarung – etwa bei der Wohnungsbesichtigung – reicht dafür aus. Die Vertragspartner müssen dafür nicht einmal Details über Lage und Größe der Räume schriftlich festhalten, erklärt Happ und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: III ZR 71/07).