Mindestlohn soll in zwei Stufen steigen

Berlin - Der gesetzliche Mindestlohn wird in den kommenden beiden Jahren stärker steigen als erwartet. Zum 1. Januar 2019 soll die Lohnuntergrenze auf Vorschlag der Mindestlohnkommission von derzeit 8,84 auf 9,19 Euro pro Stunde angehoben werden. Ein Jahr darauf ist ein weiteres Plus um 16 Cent auf 9,35 Euro vorgesehen. Eine solche zweite Stufe hatte im ersten Beschluss zu Mindestlohnerhöhung 2016 nicht gegeben.

DGB-Vorstand und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sprach von einem „Ergebnis, das sich sehen lassen kann“. Rund vier Millionen Menschen profitierten zum Jahreswechsel von der Erhöhung um zunächst 35 Cent und um insgesamt 51 Cent vom 1. Januar 2020 an. BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter, der die Arbeitgeberseite in der Kommission vertritt, betonte, die Arbeit der Kommission sei eine „regelgebundene Veranstaltung und wir haben uns an die Regeln gehalten. Wir machen nicht Tarifpolitik, wir bilden sie ab.“

Kommissionsbeschluss ist eine Überraschung

Das ist zwar zutreffend, eine Überraschung ist der Kommissionsbeschluss gleichwohl. Denn eigentlich sind die Tarifabschlüsse der Jahre 2016 und 2017, aus denen das Statistische Bundesamt einen Tariflohnindex bildet, für die Festsetzung des Mindestlohns in den Jahren 2019 und 2020 maßgeblich. Hieraus hätte sich in beiden Jahren ein Mindestlohn von 9,19 Euro ergeben.

Davon abweichend wurde für die zweite Stufe auch Tarifverträge des ersten Halbjahrs 2018 berücksichtigt, namentlich die Abschlüsse in der Metall- und Elektroindustrie sowie für den Öffentlichen Dienst (ÖD) des Bundes und der Kommunen. Erst dadurch steigt das Entgelt Anfang 2020 ein zweites Mal, um 16 Cent auf 9,35 Euro.

Dass es sich nicht um bloßes Nachvollziehen strikter Regularien handelt, sondern um das Ergebnis eines mühsamen Verhandlungsprozesses zwischen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmervertretern in der Kommission, zeigt ein weiteres Detail: Als Berechnungsbasis für den nächsten Mindestlohnvorschlag, der 2020 für die Jahre 2010 und 2022 vorgelegt wird, einigten sich beide Seiten auf 9,29 Euro.

Dieser Betrag kommt durch die Herausrechnung des ÖD-Tarifabschlusses 2018 zustande, der in der Mindestlohnermittlung für 2020 sechs Cent ausmacht: 9,35 minus 6 Cent ergibt 9,29 Euro. Mit dem Herausrechnen soll vermieden werden, dass der ÖD-Abschluss zweimal in die Mindestlohnermittlung einfließt. So weit, so plausibel. Warum aber Gleiches nicht auch für die ebenfalls erst 2018 vereinbarten Lohnerhöhungen in der Bau-, Metall und Elektroindustrie gilt, erschließt sich rein rechnerisch nicht.

Es geht nicht allein um Mathematik

Aber es geht für die Kommission eben auch nicht allein um Mathematik, wie der Vorsitzende des Gremium, der ehemalige RWE-Arbeitsdirektor Jan Zilius, betonte. Die Kommission prüfe „im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden“. Bisher seien vom 2015 eingeführten gesetzlichen Mindestlohn keine negativen Wirkungen auf Arbeits- und Lohnstückkosten, auf Produktivität und Unternehmensgewinne feststellbar, sagte Zilius und verwies auf den 177 Seiten starken Kommissionsbericht zu den bisherigen Mindestlohnerfahrungen.

Auch am Arbeitsmarkt seien negative Effekte ausgeblieben. Im Gegenteil habe die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung seit Anfang 2015 kräftig zugelegt. Es gebe keine Hinweise, dass die nun vorgeschlagene Anhebung gesamtwirtschaftlich zu Arbeitsplatzverlusten führen werde, heißt es in dem Bericht. Zudem ermögliche das zweistufige Verfahren den betroffenen Betrieben, den Lohnkostenanstieg „tragfähig zu verteilen“. Allerdings stelle gerade die zweite Erhöhung 2020 für manche Unternehmen eine Herausforderung dar, sagte Kampeter.

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

Differenzen offenbarten beide Seiten hinsichtlich der Verstöße gegen das Mindestlohngesetz. Während die Arbeitgeber unter Berufung auf Betriebsbefragungen des Statistischen Bundesamts von 750 000 Beschäftigten ausgehen, die gesetzeswidrig weniger als den Mindestlohn erhalten, nennen die Gewerkschaft die Zahl 1,8 Millionen, die sich aus Haushaltsbefragungen (SOEP) des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergibt. In der Bewertung der Verstöße ist man sich indessen einig.

„Jeder, der sich nicht an Recht und Gesetz hält, ist kein anständiger Unternehmer.
Rechtsverstoß bleibt Rechtsverstoß, da gibt es kein Pardon“, sagte BDA-Chef Kampeter. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls, die die Einhaltung des Mindestlohngesetzes überwacht, solle sich verstärkt Branchen und Regionen mit besonders hohen Mindestlohnanteilen zuwenden, also etwa dem Gastgewerbe, Handel und Logistik in den ostdeutschen Bundesländern.

Wohlfahrtsverband bezeichnen Vorschlag als „völlig unzureichend“

In einer ersten Reaktion bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete den Kommissionsvorschlag als „völlig unzureichend“ und forderte eine Erhöhung auf 12,63 Euro. Demgegenüber nannte der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Carl-Julius Cronenberg die zweite Erhöhung auf 9,35 Euro 2020 einen schweren Fehler. „Damit werden Eintrittsbarrieren in den Arbeitsmarkt errichtet, die vor allem Langzeitarbeitslose, Geringverdiener und Geflüchtete treffen.“ Das hatte es allerdings auch schon 2015 und 2017 geheißen. Eingetreten ist nichts davon.