Minijobber ohne Rechte: Arbeitnehmer zweiter Klasse
Millionen von Minijobbern werden ihnen zustehende Rechte von ihren Arbeitgebern nicht gewährt. So haben vier von zehn geringfügig Beschäftigten nach einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) noch nie bezahlten Urlaub nehmen dürfen, obwohl ihnen dies gesetzlich garantiert ist. Ähnliche Befunde liefert die Untersuchung, zu der in NRW 25 000 geringfügig Beschäftigte und 10 000 Arbeitgeber befragt worden waren, bezüglich der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. „Es handelt sich dabei um gravierende Gesetzesverstöße in erheblichem Umfang“, kommentierte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) die Ergebnisse am Montag in Berlin. Es bedürfe deutlich härterer Sanktionen, um „die Arbeitgeber wieder auf den Pfad der Tugend zurück zu führen“.
Dass dies notwendig ist, scheint durch die aktuellen Daten belegt. 43 Prozent der geringfügig Beschäftigten gaben an, keine Feiertagsentgelte zu erhalten. 39 Prozent wurden im Krankheitsfall nicht weiter bezahlt. Gut einem Viertel wurde der Anspruch auf Bezahlung im Mutterschutz vorenthalten – ein ebenfalls schwerwiegender Gesetzesverstoß, zumal sechs von zehn Minijobbern Frauen sind.
Schneider kündigte für Anfang Mai eine Gesetzesinitiative der rot-grün geführten Länder im Bundesrat an, mit dem Arbeitgeber zu einem Nachweis darüber verpflichtet werden sollen, dass sie geringfügig Beschäftigten die ihnen zustehenden Rechte auch gewähren. Auch müssten die Geldstrafen in einem Umfang erhöht werden, „dass sie niemand mehr aus der Portokasse bezahlen kann“. Laut RWI-Projektleiter Ronald Bachmann sind die Ergebnisse aus NRW mit 1,7 Millionen geringfügig Beschäftigten wegen der hohen Zahl der Befragten voll und ganz auf den Bund übertragbar, wo die Zahl der Minijobber seit Ende 2004 konstant bei rund 6,8 Millionen liegt. Insofern sind die RWI-Daten auch zur Bezahlung bundesweit repräsentativ. Dabei zeigt sich, dass geringfügig oftmals gering bezahlte Beschäftigung bedeutet: Rund die Hälfte der Befragten erhält weniger als 8,50 Euro pro Stunde, ein Viertel sogar weniger als sieben Euro. Für jene vier Prozent, die fünf Euro und weniger verdienen, kann eine Mini- fast zu einer Vollzeitstelle werden.
Ein Beispiel: Um mit 3,50 Euro Stundenlohn die seit 1. Januar geltende Einkommensobergrenze von 450 Euro zu erreichen, muss der Arbeitnehmer knapp 130 Stunden pro Monat ableisten. Besonders schlecht wird laut RWI-Studie im Hotel- und Gaststättengewerbe bezahlt, mit einem Durchschnittslohn von 8,09 Euro. Mit 12,05 Euro liegen geringfügig Beschäftigte im Erziehungswesen an der Spitze, wo allerdings nur wenige Minijobber tätig sind. Rund 20 Prozent arbeiten im Handel, elf Prozent im Gastgewerbe und knapp neun Prozent im Sozialbereich.
Bei alledem hat sich eine Hoffnung, die einst die rot-grüne Bundesregierung 2003 mit der Reform der Minijobs verknüpfte, nicht erfüllt: Der Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder gar eine Vollzeitstelle gelingt eher selten. „Als Sprungbrett in reguläre Beschäftigung dienen Minijobs kaum“, so Bachmann.
Dieser Befund wird durch eine weitere Studie gestützt, die das Bundesfamilienministerium zur Situation von Frauen in geringfügiger Beschäftigung in Auftrag gegeben hat. Danach sind Frauen in geringfügiger Beschäftigung im Schnitt seit bereits sieben Jahren ausschließlich im Minijob-Bereich tätig. Nur 14 Prozent gelingt der Wechsel zu einer Vollzeitstelle. Studienautor Carsten Wippermann vom Delta-Institut für Sozial- und Ökologieforschung im oberbayerischen Penzberg bezeichnet Minijobs als Sackgasse und sogar als Hemmnis, wenn es um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung geht.
Das Leid der Betroffenen hält sich allerdings in Grenzen: 80 Prozent der 2 000 befragten Frauen betrachten sich keineswegs als Gefangene im Minijob-Segment. In der RWI-Befragung wünschten knapp 45 Prozent keinerlei berufliche Veränderung, während nicht einmal 17 Prozent eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung anstreben.
NRW-Minister Schneider plädierte vor dem Hintergrund der Ergebnisse daher auch nicht für ein Ende der Minijobs: „Wir wollen sie nicht abschaffen, sondern so regulieren, dass die geltenden Gesetze von den Arbeitgebern eingehalten werden.“