Brüssel - Drei bienenschädliche Insektengifte, sogenannte Neonikotinoide, werden europaweit verboten. Vertreter der Mitgliedstaaten stimmten am Freitag mehrheitlich für ein Freilandverbot der Insektizide, wie die EU-Kommission in Brüssel mitteilte. Der Einsatz in Gewächshäusern bleibt aber erlaubt.
Das teilte die EU-Kommission mit. „Die Gesundheit der Bienen bleibt für mich von größter Bedeutung, weil sie Artenvielfalt, Lebensmittelproduktion und Umwelt betrifft“, sagte EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis laut Mitteilung.
Julia Klöckner freut sich
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) freute sich über das Freilandverbot für die Stoffe Clothianidin, Thiamethoxam und Imidacloprid. „Heute ist ein guter Tag für den Schutz der Bienen in Deutschland und in Europa“. Bereits vor dem Votum hatte sie gesagt, was der Biene schade, müsse weg vom Markt.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) wies am Freitagmorgen im ZDF-„Morgenmagazin“ auf die Folgen der Gifte hin: „Das Insektensterben ist jetzt wirklich dramatisch“. Neonikotinoide sind für Insekten deutlich giftiger als für Säugetiere oder Vögel. Sie greifen das zentrale Nervensystem an, können lähmen oder zum Tode führen.
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Bericht bestätigt Gefährlichkeit für Bienen und Hummeln
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) hatte die drei Neonikotinoide mehrfach in den Fokus genommen. Anfang April bestätigte sie in einem neuen Bericht die Gefahren für Bienen und Hummeln: „Die Mehrzahl der Anwendungen von Neonikotinoid-haltigen Pestiziden stellt ein Risiko für Wild- und Honigbienen dar.“
Der europäische Verband der Pflanzenschutzindustrie (ECPA) kritisierte die Entscheidung als „voreilig“. Die EU-Institutionen hätten eine noch ausstehende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) abwarten sollen, erklärte ECPA-Sprecher Graeme Taylor.
Die Hersteller Bayer und Syngenta haben gegen frühere Beschränkungen der Nutzung von Neonikotinoiden vor dem EuGH Klage erhoben. Das Verfahren läuft noch. Im Mai soll das Urteil fallen. Die Efsa hatte bereits 2013 einen ersten Bericht zu Neonikotinoiden veröffentlicht, woraufhin ihre Nutzung auf EU-Ebene deutlich eingeschränkt wurde. In Ausnahmefällen blieb der Freilufteinsatz jedoch erlaubt. Diese Ausnahmen fallen nun weg. (afp, dpa)