Neue Ära im Mobilfunk: Worum geht es bei der Versteigerung von 5G-Funkfrequenzen?
5G – das ist das Zauberwort für eine Technik, mit der eine neue Ära im Mobilfunk beginnen soll. Doch die Politik könnte die Start verstolpern: mit Auflagen, die kontraproduktiv wirken. Wir erläutern, worum es bei der geplanten Versteigerung der 5G-Funkfrequenzen geht.
Was ist eigentlich 5G?
Der Begriff steht für die fünfte Generation der Übertragungsverfahren im Mobilfunk. Durch eine ganze Reihe von technischen Innovationen sind Übertragungsgeschwindigkeiten bis zu 2000 Megabit pro Sekunde möglich. Zum Vergleich: Weniger als 50 Megabit sind derzeit im Festnetz der Standard.
Im Mobilfunk ist die LTE-Technik mittlerweile Standard, die theoretisch 100 Megabit bringt. Im alltäglichen Betrieb ist es aber deutlich weniger. Das hängt auch stark davon ab, wie viele Nutzer an einem Ort, in einer so genannten Funkzelle, gerade online sind.
Warum gibt es überhaupt eine Versteigerung?
Bei der Versteigerung geht es darum, dass die hiesigen drei Mobilfunknetzbetreiber (Deutsche Telekom, Vodafone, O2/Telefonica) das Recht erwerben, bestimmte Abschnitte im elektromagnetischen Frequenzspektrum für die Verbreitung von Funksignalen ihrer Kunden für einen bestimmten Zeitraum zu nutzen.
Die Bundesregierung könnte die Frequenzen im Prinzip auch verschenken. Sie veranstaltet die Auktion aber, um möglichst viel Geld einzunehmen, das zum Ausbau schneller Internetverbindungen im Festnetz verwendet werden soll. Bei der Auktion 2010 kamen knapp 4,4 Milliarden Euro zusammen.
Zudem werden die Lizenzen zum Funken mit Paket von Auflagen über die Leistungsfähigkeit der Netze verknüpft. Die Versteigerung soll im ersten Quartal 2019 stattfinden. Am Montag hat der Beirat der zuständigen Bundesnetzagentur die Eckpunkte für die Auktion diskutiert. Der Beirat ist mit zahlreichen Politikern besetzt.
Was fordert die Politik von den Netzbetreibern?
Die Forderung ist schlicht: Die Drei sollen ihre Netze so schnell wie möglich ausbauen, um möglichst schnelle Funkverbindungen möglichst überall in Deutschland zu offerieren. Der Beirat hat gefordert, dass 98 Prozent der Bevölkerung Ende 2025 mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 300 Megabit versorgt werden.
Außerdem sollen die hohen Bandbreiten auch auf Land- und Kreisstraßen zur Verfügung stehen - 5G spielt auf beim autonomen Fahren eine wichtige Rolle. Ziel soll sein, dass Deutschland bei 5G weltweit in Führung geht.
Sind diese Vorgaben einzuhalten?
Technisch möglich ist das. Aber es würde enorm viel Geld verschlingen. Marktführer Telefonica hat hochgerechnet, dass dafür 200.000 Sendestationen bundesweit notwendig wären. Das Unternehmen müsste dafür rund 76 Milliarden Euro investieren, ebenso wie Telekom und Vodafone.
Die gigantischen Summen wären notwendig, da mit steigenden Übertragungsgeschwindigkeiten die Zahl der Sende- und Empfangsantennen steigen muss. Die Netzagentur hat denn auch in ihrem Entwurf die Bandbreite deutlich abgesenkt und schlägt 100 Megabit für 98 Prozent der Bevölkerung vor, aber schon für 2022.
Wie beurteilen die Netzbetreiber die geplanten Vorgaben der Behörde?
Hier gibt es reichlich Kritik. Die 98 Prozent bedeuten, dass auch in sehr dünn besiedelten Gebieten hohe Bandbreiten erreicht werden müssen. Das wiederum lasse sich wirtschaftlich nur mit Sendeanlagen realisieren, die eine große Reichweite haben.
Was bis 2022 nur mit bereits 2010 versteigerten Frequenzen (im Bereich von 700 bis 800 Megahertz) und mit der älteren LTE-Technik möglich sei, betont ein Telefonica-Sprecher. Für diesen bislang nicht eingeplanten LTE-Ausbau falle damit pro Netzbetreiber zusätzlich eine Milliarde Euro an Investitionen an.
Die Frequenzen seien aber eigentlich schon für die 5G-Technik eingeplant, die dort folglich blockiert und für Jahre unmöglich gemacht werde. Solch eine Auflage sei deshalb nicht zukunftsfähig und stelle eine Verschwendung von Investitionsmitteln dar.
Wie kann ein möglichst kostengünstiger Ausbau ausfallen?
Die Netzagentur schlägt vor, dass sich die Netzbetreiber Sendestandorte teilen. Damit dies gewährleistet wird, sollen die Unternehmen verpflichtet werden, über die gemeinsame Nutzung zu verhandeln.
Können sie sich über die Konditionen nicht einigen, will sich die Netzagentur als Schiedsrichter einschalten. Auch dies ist in der Branche umstritten, weil damit die einzelnen Standorte entwertet werden könnten, was die Motivation zum Errichten neuer Sendestationen und damit den gesamten Netzausbau bremse.
Was könnte die Folge sein?
Branchenkenner erwarten, dass durch harte Auflagen die Erlöse für den Staat bei der Versteigerung dünn ausfallen. Es kursierten schon vor Wochen Mutmaßungen, dass nur zwei bis drei Milliarden Euro zusammen kommen könnten. Damit ließe sich der Festnetzausbau, der weit mehr als zehn Milliarden Euro kosten wird, bei weitem nicht finanzieren.
Allerdings macht auch die Vermutung die Runde, dass die Deutsche Telekom die Preise bei der Auktion in die Höhe treiben könnte. Denn da wäre ein letztlich lukratives Geschäft für den Ex-Monopolisten möglich, da die Telekom mit ihrem riesigen Festnetz, massiv von staatlicher Unterstützung beim Ausbau dieser Infrastruktur profitieren würde.
Gibt es eine Alternative zu den jetzigen Plänen der Frequenzversteigerung?
Viele Varianten wurden in der Vergangenheit diskutiert. Alle laufen darauf hinaus, den für die Netzbetreiber unrentablen Ausbau im ländlichen Raum zu fördern. So haben sich am Montag der Deutsche Landkreistag und der Bauernverband dafür ausgesprochen, zwei Versteigerungen zu organisieren.
Im Prinzip liefe das darauf hinaus, dass die Zahlungen der Netzbetreiber für den Erwerb der Frequenzen mit Subventionen für den zügigen Ausbau auf dem Land verrechnet werden.