Pflichtversicherung gegen Hochwasser: Was auf Hausbesitzer zukommt
Der Bund prüft eine verpflichtende Police für alle. Unklar ist noch, wie viel Eigentümer zahlen müssen.

Starkregen, Hochwasser und Stürme: Extreme Unwetter kommen auch in Deutschland immer häufiger vor. Ein Jahr ist es her, dass die Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weit mehr als 100 Menschen das Leben kostete und ganze Dörfer samt ihrer Häuser zerstört wurden.
Versichert gegen Naturgefahren sind längst nicht alle. Nur für jedes zweite Gebäude deutschlandweit besteht laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein entsprechender Versicherungsschutz, in Berlin sind es 46 Prozent und in Brandenburg gerade mal 39 Prozent. Die höchste Versicherungsquote hat Baden-Württemberg mit 94 Prozent – was an einer Versicherungspflicht liegt, die dort bis 1993 galt.
Klimawandel: Gefahr wird oft noch als abstrakt wahrgenommen
„Die durch den Klimawandel bedingten Gefahren werden von der Bevölkerung eher als abstrakt wahrgenommen und nicht als konkrete Gefährdung für das eigene Hab und Gut“, sagt Bianca Boss, Sprecherin vom Bund der Versicherten (BdV). Außerdem bestehe teils große Skepsis gegenüber der Leistungsbereitschaft der Versicherer. „Und schließlich ist bei großen Schadensereignissen immer der Staat mit Nothilfeprogrammen eingesprungen. Das hemmt die Einsicht, sich gegen Naturgefahren zu versichern“, so Boss.
Nun könnte eine Pflicht kommen – und zwar für ganz Deutschland. Egal, ob das Haus in einem Risikogebiet steht oder nicht. Die Bundesländer haben sich Anfang Juni dafür ausgesprochen. Jetzt soll der Bund sich um die Ausgestaltung kümmern.
Was ist eine Elementarschadenversicherung?
Elementarschäden bezeichnen Schäden, die durch die Natur entstanden sind. Etwa durch Überschwemmung, Hagel und Sturm (ab Windstärke 8), aber auch Erdbeben, Erdabsenkung, Schneedruck und Vulkanausbrüche fallen darunter.
Während Schäden durch Sturm, Hagel oder Blitze bereits über die Wohngebäude- und Hausratversicherung abgesichert sind, braucht es für die anderen Schäden, wie Überschwemmungen, eine zusätzliche Absicherung: die Elementarschadenversicherung. Sie kann als Teil der Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Kann jeder Hausbesitzer einen Versicherungsschutz bekommen?
Über einen zusätzlichen Elementarschadenschutz entscheidet letztlich der Versicherer. Er kann einen Antrag auch ablehnen. Das passiert in Regionen mit einer hohen Hochwassergefährdung. Heißt: Statistisch kommt es in dem Gebiet, in dem das Haus steht, einmal in zehn Jahren zu einem Hochwasser.
Nimmt der Versicherer den Antrag dennoch an, sind die Beiträge extrem hoch. Allerdings liegen laut GDV nur 1,7 Prozent der Gebäude in Deutschland in Zonen mit hohem Risiko. Mit einer Versicherungspflicht müssten sich dann ausnahmslos alle Eigentümer gegen Elementarschäden versichern können.
Wie teuer ist eine Elementarschadenversicherung?
Ein durchschnittliches Einfamilienhaus lässt sich im Schnitt für unter 100 Euro im Jahr versichern. So gibt es eine Elementarschadenversicherung zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung für ein Haus mit der Postleitzahl 10115 (Berlin) und einem Gebäudewert von 450.000 Euro (Neubauwert 2022) laut BdV ab circa 70 Euro im Jahr.
In Hochwasser-Risikogebieten liegen die Kosten höher. Im Einzelfall werden bis zu 1000 Euro aufgerufen. „In der Regel handelt es sich bei einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung – ob nun zur Hausrat- oder zur Wohngebäudeversicherung – aber um wirklich akzeptable Beiträge, sodass sich jeder Hausbesitzer diesen Schutz leisten kann und auch sollte“, so Boss.
Wie soll die Pflicht aussehen?
Das ist noch unklar. Laut Einschätzung des GDV habe eine Pflichtversicherung „bei verfassungskonformer Umsetzung“ enge Grenzen. So wird sie laut GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen „am Ende nur mit deutlich eingeschränktem Versicherungsschutz umsetzbar sein“. Etwa nur für hochgefährdete Gebäude oder für Neubauten. Auch ob sich die Prämienhöhe weiterhin nach der Risikostufe richtet und Eigentümer in Hochrisikogebieten extrem hohe Beiträge zahlen müssen, ist offen.
Der BdV schlägt ein kollektives Pflichtsystem vor, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Wer eine private Elementarschadenversicherung hat, soll von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit werden. GDV und auch der Verbraucherzentrale Bundesverband werben hingegen für andere Modelle mit mehr Freiwilligkeit. So soll es unter anderem die Möglichkeit geben, den Versicherungszusatz wieder abzuwählen.
Was am Ende kommt, wird auf Bundesebene entschieden. Bis Jahresende soll ein Vorschlag für eine Regelung erarbeitet werden.
Was sollten Eigentümer beim Abschluss einer Elementarschadenversicherung beachten?
„Zuerst empfehlen wir, sich an seinen Wohngebäudeversicherer zu wenden, um den fehlenden Elementarschutz zu ergänzen“, sagt eine Sprecherin des GDV. „Wenn die Hausbesitzer dann keine passende Lösung finden, sollte man sich auf dem Markt umsehen.“ Wichtig sei zudem, das eigene Risiko zu kennen, um den gewünschten Schutz vollumfänglich abzuschließen. Um zu erfahren, in welcher Risikozone das eigene Haus liegt, können Immobilienbesitzer auf den Internetseiten des GDV einen „Naturgefahren-Check“ und einen „Hochwasser-Check“ machen.
Während die höchste Gefährdungsklasse 4 bedeutet, dass statistisch gesehen ein Mal in zehn Jahren ein Hochwasser erwartet wird, bedeutet Gefährdungsklasse 1, dass seltener als ein Mal alle 200 Jahre mit einem Hochwasser gerechnet wird.
Auch ob doch bereits ein Schutz besteht, sollte geprüft werden. In der ehemaligen DDR wurden im Bereich der Hausratversicherung die sogenannten Haushaltsversicherungen abgeschlossen, erklärt die Verbraucherzentrale. In diesen Verträgen sei bereits ein Elementarschadenschutz enthalten. Nach der Wiedervereinigung wurden diese zum Teil fortgeführt, teilweise aber auch gekündigt.