Rückkehr der Stechuhr: Ohne manipulationssichere Lösungen wird es nicht gehen

Das Bundesarbeitsgericht hat die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland verlangt – als Schutz vor Fremdausbeutung und Selbstausbeutung.

Die Stechuhr ist in Deutschland eigentlich keine Seltenheit.
Die Stechuhr ist in Deutschland eigentlich keine Seltenheit.Berliner Zeitung/Jochen Knoblach

Um in der Arbeitswelt gegen unbezahlte Überstunden und ausufernde Arbeitszeiten vorzugehen und etwas für die Einhaltung von Ruhepausen zu tun, steht die Bundesregierung seit Jahren in der Lieferpflicht. Denn schon 2019 hatte der Europäische Gerichtshof die EU-Länder mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil zur Einführung einer objektiven, verlässlichen und zugänglichen Arbeitszeiterfassung verpflichtet. Man darf unterstellen, dass seitdem viel gegrübelt wurde, passiert ist indes nichts. Nun aber schuf das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Tatsachen. Denn dort entschieden Richter, dass Arbeitszeiten zu erfassen seien. Arbeitgeber müssten ein System zur Erfassung sämtlicher Arbeitsstunden einführen.

Unbegrenzt weiterlesen.

  • Zugriff auf alle B+ Inhalte
  • Statt 9,99 € im Monat nur 0,50 € pro Woche für die ersten 6 Monate
  • Jederzeit kündbar
0,50 € / Woche
  • Zugriff auf alle Exklusivinhalte
  • E-Paper für alle Geräte
  • Jederzeit kündbar
32,99 € / Monat
  • Zugriff auf alle Exklusivinhalte
  • Wochenendausgabe in Ihrem Briefkasten
  • E-Paper für alle Geräte
  • Jederzeit kündbar
24,99 € / Monat