Schutz vor Gen-Mais: Imker scheitern mit Klage

Berlin - Mehrere Imker sind am Donnerstag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit ihrer Klage auf Schutz vor gentechnisch verändertem Mais gescheitert. Der siebte Senat des obersten deutschen Verwaltungsgerichts verneinte einen Anspruch der Imker darauf, dass ihr Honig und die Pollen vor Verunreinigungen durch Bestandteile von gentechnisch veränderten Organismen geschützt werden müssen.

„Es ist nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais, dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist, in absehbarer Zeit wieder auf dem Versuchsgut angebaut werden wird“, sagte der Vorsitzende Richter, Rüdiger Nolte, in der Urteilsbegründung. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hatte in den Jahren 2005 bis 2008 auf einem Versuchsgut gentechnisch veränderten Mais angebaut. Im Jahr 2009 hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Anbauverbot für die Maissorte Mon 810 erlassen.

Bei der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht war bekannt geworden, dass der genetisch veränderte Mais Mon 810 des Agrarkonzerns Monsanto aus den USA kurz vor der Zulassung als Lebensmittel in der Bundesrepublik steht. Der Vertreter der Bundesregierung begründete die in Aussicht gestellte Zulassung damit, dass von dieser Maissorte keine Gefahren ausgingen und im Vergleich zu konventionellen Maissorten keine Risiken bestünden. „Vor dem Hintergrund eines derzeit anhängigen erweiterten Genehmigungsantrags ist zu erwarten, dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstreckt“, führte der Vorsitzende Richter Nolte als weiteres Argument für die Ablehnung der Klagen der Imker an. (epd)

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