Strafmaßnahmen: Mehr Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
Das passt nicht so recht zum deutschen Jobwunder mit Rekordbeschäftigung und sinkender Arbeitslosigkeit: Immer mehr Menschen wird ihre Hartz IV-Leistung gekürzt, weil sie gegen Auflagen verstoßen. „Die Zahl der Sanktionen hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, heißt es in einer Studie, die das Prognos-Institut im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstellt hat. Von 2009 bis 2012 ist die Zahl um 300.000 auf über eine Million gestiegen. Gleichzeitig schrumpfte durch die gute wirtschaftliche Entwicklung die Gruppe der Leistungsberechtigten.
Folglich erhöhte sich der Anteil der Hartz IV-Bezieher, die mit Kürzungen belegt werden. Bei den Männern nahm er fast um die Hälfte auf 4,7 Prozent zu und bei den Frauen exakt um die Hälfte auf 2,1 Prozent. Der Löwenanteil der Sanktionen resultiert aus zu späten oder versäumten Meldungen – nicht aus der Weigerung, arbeiten zu gehen oder sich fortzubilden.
Petition im Bundestag
Macht all das Sinn? Ist das verfassungsrechtlich und ethisch erlaubt, Menschen Geld zu streichen, die ohnehin am Existenzminimum leben? Nein, sagen die 50.000 Leute, die eine Petition der ehemaligen Job-Center-Mitarbeiterin Inge Hannemann für Abschaffung aller Sanktionen bei Hartz IV unterschrieben haben. Mit diesem Begehren befasst sich an diesem Montag der Bundestag in seinem Petitionsausschuss. Aus Sicht der grünen Bundestagsabgeordneten Beate Müller-Gemmeke und Wolfgang Strengmann-Kuhn muss die Politik eingreifen und die Regeln korrigieren. „Die bisherige Sanktionspraxis war nicht erfolgreich und muss grundlegend geändert werden“, erklären sie.
Die deutsche Arbeitsmarktpolitik lässt sich nicht erst seit den Reformen der Agenda 2010 von dem Grundgedanken leiten: Von alleine kommt der Mensch nicht seinen Pflichten nach, nicht im Steuerrecht und nicht bei Sozialleistungen. Ziel der Sanktionen ist, die Arbeitslosen zur Arbeitssuche zu bewegen, auch zur Suche nach schlecht bezahlten Jobs. Die Angst, ins finanzielle Nichts zu fallen, treibt die Betroffenen dazu, auch Stellen weit unterhalb ihrer Qualifikation anzunehmen.
Allerdings haben viele Wissenschaftler unerwünschte Konsequenzen beobachtet. So können Sanktionen dazu führen, dass Hartz-IV-Bezieher resignieren, sich komplett vom Arbeitsmarkt zurückziehen und das Vertrauen in ihren Berater vom Jobcenter verlieren und den Kontakt abbrechen. „Daneben bringt die Einkommensreduktion die Gefahr von sozialer Isolation, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Kleinkriminalität, Schwarzarbeit, Verschuldung oder gar Obdachlosigkeit“, schreiben die Wissenschaftler.
Aber darf der Sozialstaat Menschen unter das Existenzminimum fallen lassen? Ja, sagen laut der Studie die meisten Juristen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010. Darin stellt das Gericht darauf ab, dass die Betroffenen als Ersatz für das gestrichene Geld Sachleistungen erhalten, um über die Runden zu kommen. Außerdem enthalte das Grundgesetz keinen Befehl, voraussetzungslos steuerfinanzierte Staatsleistungen zu gewähren, befanden die Richter.
Mindestens hart an der Grenze zur Verfassungswidrigkeit bewegt sich der Gesetzgeber laut überwiegender Meinung mit den verschärften Regeln für Junge unter 25 Jahren. Die verlieren besonders schnell und besonders drastisch ihre Ansprüche. Darin sehen zahlreiche Verfassungsexperten einen Verstoß gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Auch könnte der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein, wenn nur eine Altersgruppe so behandelt wird.
Möglichweise hebt die Politik diese Sonderbestimmungen bald auf. Für deren Streichung sprach sich eine gemeinsame Kommission der Justizminister und der Arbeits- und Sozialminister bereits 2010 aus. Im Koalitionsvertrag bekennen sich Union und SPD mehr oder weniger klar dazu, die Kommissionsvorschläge aufzugreifen.