Vorsicht vor illegalen Anbietern: Riesen-Jackpot im Ausland – dürfen auch Deutsche mitspielen?
Worauf Lottospieler unbedingt achten sollten, um straffrei zu bleiben
Strafbares Online-Glücksspiel oder nicht?
Wer online bei einer schwarzen Lotterie spielt, nimmt laut Sachsen-Anhalt Lotto an einem unerlaubten Glücksspiel teil und macht sich strafbar gemäß Paragraph 284 und 285 Strafgesetzbuch. Ein Online-Spielschein einer schwarzen Lotterie sei laut Gesetz ohnehin nichtig, also ungültig.
Die Anbieter sehen sich hingegen im Recht: „„Mit einer EU-Lizenz bieten ausländische Glücksspielanbieter ihre Dienste vollkommen legal in Deutschland an“, sagt Lottoland-Sprecher Stypmann. Das gehe aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 8. September 2010 hervor. In dieser „Carmen Media“-Entscheidung wurde festgestellt, dass der deutsche Glücksspielstaatsvertrag gegen EU-Recht verstößt und dass sich ein Glücksspielunternehmen mit Sitz in Gibraltar auf die EU-Dienstleistungsfreiheit berufen könne.
„Hinzu kommt, dass sich aus dem Strafgesetzbuch eindeutig ergibt, dass selbst die Teilnahme an unerlaubten Lotterien nicht strafbar ist. Für Lotterieprodukte – als besondere Form des Glücksspiels – gibt es einen separaten Paragraphen“, so Stypmann. Somit stehe die Teilnahme nicht unter Strafe. Dem widerspricht Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus Ruttig, der Experte für Glücksspielrecht ist: „Es handelt sich bei diesen Angeboten nicht um eine Lotterie, sondern um schwarze Wetten.“ Auch die Werbung der Online-Anbieter bezeichnet Ruttig, zu dessen Mandanten Westlotto zählt, als „irreführend“.
Fazit: Es gibt also offenbar eine glücksspielrechtliche Grauzone im Internet. Europarechtler Prof. Dr. Martin Heger erläutert dazu: „Unerlaubt ist das Glücksspiel bereits dann, wenn es an einer deutschen staatlichen Konzession dafür fehlt, so dass in der Tat ein Deutscher, der sich aus Deutschland an einem im Ausland ansässigen Internet-Glücksspiel beteiligt, strafbar sein kann.“
Aber, schränkt Rechtsanwalt Ruttig ein, verfolgt werden diese illegalen Wetten quasi nie. „Der Vollzug ist schwierig, die Staatsanwaltschaften unternehmen nichts.“ Dem pflichtet Prof. Heger bei: „In der Grauzone findet so gut wie keine Strafverfolgung statt.“
Dass die Justiz zögert und wartet, liegt auch an der geplanten Reform der Glücksspielgesetze, bei der das Bundesland Hessen Widerstand leistet. So rügte der hessische Verwaltungsgerichtshof das Vergabeverfahren für Konzessionen zuletzt als intransparent und erklärte die Vergabe durch das Glücksspielkollegium für verfassungswidrig.
Im Februar dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil in der „Rechtssache Ince“ gefällt und dem deutschen Glücksspielstaatsvertrag die endgültige Niederlage zugefügt. Nun ist wieder die Politik gefordert.