Wirecard: Altmaier gerät unter Druck

Neue Erkenntnisse zeigen: Die Wirtschaftsprüfer von EY haben bereits im Februar 2019 bei der dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellten Aufsicht wegen Wirecard Alarm geschlagen. Doch dort geschah nichts. 

Olaf Scholz (SPD, l), Bundesfinanzminister, und Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister.
Olaf Scholz (SPD, l), Bundesfinanzminister, und Peter Altmaier (CDU), Bundeswirtschaftsminister.Foto: dpa

Die von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) nach dem jüngsten Finanzausschuss gelobte Abschlussprüferaufsichtsstelle APAS, die Aufsicht für Wirtschaftsprüfer, könnte doch nicht so unbeschadet aus dem Wirecard-Skandal hervorgehen, wie sich das die Bundesregierung wünscht. In der nicht öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses gab die APAS bekannt, dass die Wirtschaftsprüfer von EY bereits am 13. Februar 2019 eine Warnung bezüglich Wirecard ausgegeben hatten. FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar bestätigte der Berliner Zeitung: „Die APAS hat bestätigt, dass EY im Hinblick auf die Bilanz 2018 auf unerklärliche Vorfälle bei Wirecard in Singapur hingewiesen hat. Die APAS ist aber nicht gegen EY vorgegangen, weil sie die Meldung für ein regionales Problem gehalten hat.“ Außerdem habe Wirecard selbst eine Untersuchung eingeleitet, daher habe die APAS keine Notwendigkeit mehr gesehen, der Sache nachzugehen. Toncar: „Das ist durchaus auffällig, denn solche Meldungen erfolgen eher selten und sind sicher keine Routine.“

Die Sache ist noch aus einem anderen Grund brisant: Die Meldung, die EY telefonisch am 13. Februar 2019 an die APAS abgesetzt hat, kann nur aus einem schwerwiegenden Grund erfolgt sein. Denn laut einem Positionspapier des Wirtschaftsprüferverbandes IDW mit dem Titel „EU-Regulierung und Abschlussprüfung“ besteht eine Lücke in der Umsetzung der entsprechenden EU-Regulierung durch den deutschen Gesetzgeber bei kapitalmarktorientierten Unternehmen. Laut IDW-Papier „kann es unklar sein, welche Behörde zu informieren ist“. Das Papier weiter: „Solange dies nicht eindeutig ist, empfiehlt sich mit Blick auf die Verschwiegenheitspflicht, rechtlichen Rat einzuholen und in Zweifelsfällen die WPK bzw. die APAS zu kontaktieren.“ Das Papier verweist auch darauf, dass es sich bei der Meldung um schwere Vergehen handeln muss, damit die APAS angerufen werden kann. Das Papier führt beispielhaft „Verstöße gegen Geldwäschevorschriften, Korruption und Kartellrechtsverstöße“ auf. EY wollte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern. 

Brisant ist auch das Datum: EY hatte am 6. Februar 2019 den Hinweis eines Whistleblowers erhalten, dass es in Singapur Unregelmäßigkeiten bei Wirecard gäbe. Offenbar haben die Wirtschaftsprüfer die Informationen für so gravierend gehalten, dass sie die Aufsicht einschalteten. Doch die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstellte Behörde blieb monatelang untätig. Sie sprach auch keine Warnung aus, dass es durchaus problematisch sein könnte, wenn Bundeskanzlerin Angela Merkel bei einem Staatsbesuch in China eine Empfehlung für Wirecard ausspricht – wie im Herbst 2019, also Monate nach dem Alarmruf von EY, geschehen ist. Merkel hatte vom früheren Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg eine Präsentation des Unternehmens erhalten und Wirecard dann in Peking als möglichen Partner für den chinesischen Markt ins Spiel gebracht. Die Opposition will einen Untersuchungsausschuss zu Wirecard starten. (mm)