Viele Menschen haben Anspruch auf Wohngeld und nutzen es nicht. Den Zuschuss zur Miete gibt es für Menschen mit geringem Einkommen. Laut Statistischem Bundesamt bekamen 2020 rund 618.200 Haushalte Wohngeld, in Berlin waren es über 48.500 Haushalte. Anspruch hätten allerdings viel mehr Menschen.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld?
Der Mietzuschuss ist gedacht für Leute mit geringem Einkommen. Auch Rentner und Arbeitslosengeld-I-Empfänger sind anspruchsberechtigt. Das Einkommen darf lediglich eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Wie hoch die Einkommensgrenzen sind, ist abhängig vom Wohnort. In Berlin liegt die Grenze bei einem Ein-Personen-Haushalt aktuell bei 1099 Euro monatlich, bzw. 1570 Euro, wenn jemand Pflichtbeiträge wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung sowie die Einkommensteuer zahlt.
Bei einem Vier-Personen-Haushalt liegt die monatliche Einkommensgrenze bei 2362 Euro, bzw. 3375 Euro, wenn Pflichtbeiträge und Einkommenssteuer vom Einkommen gezahlt werden. Zum Haushalt zählen neben dem Antragssteller der Lebenspartner (verheiratet oder unverheiratet), Kinder und auch Eltern, wenn diese mit in der Wohnung leben.
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Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II. Wer Anspruch auf Hartz IV hat, kann sich aber entscheiden: Entweder Sozialleistungen oder Wohngeld. „In der Regel ist Arbeitslosengeld II aber die bessere Wahl“, sagt Kai-Gerrit Venske, Fachreferent für Wohnungslosenhilfe und Existenzsicherung bei der Caritas Berlin.
Auch Eigenheimbesitzer mit geringem Einkommen können vom Staat Unterstützung bei den Wohnkosten bekommen. Das nennt sich dann Lastenzuschuss.
Wie hoch fällt der Wohngeldzuschuss aus?
Im Schnitt betrug das Wohngeld in den vergangenen Jahren 150 Euro. Seit dem 1. Januar 2022 hat sich das Wohngeld durchschnittlich um rund 13 Euro im Monat erhöht. Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab: Wie viele Personen in der Wohnung leben, wie hoch das Einkommen aller Haushaltsmitglieder zusammen ist und wie hoch die Miete ausfällt. Die Berechnung ist kompliziert. Mit Online-Wohngeldrechnern, wie von der Berliner Senatsverwaltung kann der ungefähre persönliche Anspruch ermittelt werden. Die konkrete Höhe berechnet die Wohngeldbehörde des zuständigen Bezirks.
Seit 2021 werden Bezieher von Wohngeld zusätzlich bei den Heizkosten entlastet und bekommen einen CO2-Zuschlag. Dieses Jahr gibt es außerdem einen einmaligen Heizkostenzuschuss von 270 Euro für Alleinlebende. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt sind es 350 Euro.
Wie kann Wohngeld beantragt werden?
Wohngeld kann bei der für den Bezirk zuständigen Wohngeldbehörde beantragt werden. In Berlin kann der Antrag auch online erfolgen. Notwendig dafür sind mehrere Unterlagen: Der ausgefüllte Antrag selbst, eine Kopie des Mietvertrags, Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, die in der Wohnung leben, Angaben zu Unterhaltsverpflichtungen und mehr.
Hilfe bei der Antragsstellung gibt es bei zahlreichen Beratungsstellen wie der Caritas, dem Sozialverband, zahlreichen Mietervereinen oder auch bei der Wohngeldbehörde selbst.
Warum beantragen viele Menschen kein Wohngeld, obwohl es ihnen zustehen würde?
„Viele Menschen, insbesondere ältere, schämen sich oftmals, Leistungen vom Staat in Anspruch nehmen zu müssen“, sagt Venske. Ursula Engelen-Kefer, Vorsitzende des Sozialverbands Berlin-Brandenburg, nennt aus der Beratungspraxis weitere Gründe. Allen voran die hohen bürokratischen Hürden bei der Antragsstellung. Zwar gebe es Hilfen im Internet und Beratungsangebote. „Trotzdem fühlt sich ein Teil der Wohngeldberechtigten dadurch überfordert und abgeschreckt“, so Engelen-Kefer. Sie fordert eine Vereinfachung des Antragsverfahrens.