Der Betriebsrat solle bleiben und zwei ausstehende Monatsgehälter erhalten, müsse dafür seine Betriebsratstätigkeit aber künftig anmelden. Hingegen habe die Unternehmensleitung Rückzahlungsansprüche in Höhe von 49.000 Euro fallen zu lassen. Diesen Vergleichsvorschlag hat das Arbeitsgericht Frankfurt am Main am Donnerstag unterbreitet, um die Klage der Burger King GmbH gegen einen ihrer Betriebsräte gütlich zu beenden.
Die Aussichten des Schlichtungsversuchs sind indessen schlecht. Denn die Yi-Ko-Holding, die Anfang Mai dieses Jahres die Burger King GmbH mit bundesweit 91 Filialen übernommen hatte, ließ über ihren Anwalt Strafanzeigen gegen den Betriebsrat und seinen ehemaligen Vorgesetzten ankündigen. Die Forderung von 49.000 Euro begründet die Yi-Ko-Holding damit, dass der nicht als Betriebsrat freigestellte Mitarbeiter seit zwei Jahren nicht in dem an der Frankfurter Hauptwache gelegenen Burger-King-Restaurant gearbeitet habe und daher seinen Lohn zurückzahlen müsse.
Dem widerspricht die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) entschieden: „Der Betriebsrat ist mit dem ausdrücklichen Einverständnis des früheren Geschäftsführers Andreas Bork seinen Aufgaben als Belegschaftsvertreter nachgegangen“, sagte Guido Zeitler von der Gewerkschaft der Berliner Zeitung am Donnerstag.
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Es gehe der Yi-Ko bereits seit der Übernahme im Mai erkennbar darum, Betriebsräte in den Restaurants der GmbH einzuschüchtern und mürbe zu machen. NGG-Vize Michaela Rosenberger verwies darauf, dass Yi-Ko-Geschäftsführer Ergün Yildiz in den vergangenen Wochen 15 Kündigungsverfahren gegen Betriebsräte in neun Städten in die Wege geleitet habe.