Zwischen Berlin und der Ostsee waren die Züge am vergangenen Wochenende besonders voll. Zwar lief der Zugverkehr nach Einschätzung der Bahn trotz des hohen Fahrgastaufkommens auch am zweiten Wochenende mit 9-Euro-Ticket stabil, zu Verspätungen kam es dennoch. Eine Erstattung für das 9-Euro-Ticket zu bekommen, ist in der Regel allerdings nicht möglich. Stattdessen können Reisende unter Umständen auf einen ICE umsteigen und somit noch schneller am Ziel sein.
„Für Zugausfälle und Verspätungen gelten die gesetzlichen Fahrgastrechte“, erklärt eine Sprecherin der Deutschen Bahn. „Im Falle von Zugverspätungen oder Zugausfällen von Nahverkehrszügen, die zu einer Verspätung am Zielbahnhof von mindestens 20 Minuten führen, haben Reisende mit 9-Euro-Ticket das Recht, auch einen Fernverkehrszug zu nutzen.“ Dazu zählen ICE, IC oder EC.
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Zwar müssen Fahrgäste für den teureren Zug eine Fahrkarte lösen, damit sie mitfahren können, das Geld dafür können sie sich aber später erstatten lassen. „Der Kunde muss für die Erstattung seines Fernverkehrstickets dem Servicecenter Fahrgastrechte schriftlich mitteilen, dass auf seiner Route eine Verspätung vorlag und er daher auf das Fernverkehrsticket zurückgreifen musste“, so die Bahnsprecherin. Als Nachweis könne zum Beispiel ein Screenshot von der angezeigten Verspätung in der DB-App dienen.
Auch wenn es sich um den letzten Zug des Tages handelt, der aufgrund einer Zugverspätung verpasst wird oder ausfällt, können Reisende Mehrkosten geltend machen. Zwar handele es sich bei den ersten und letzten Zügen des Tages um Fahrten mit der schwächsten Auslastung, so die Bahnsprecherin, wenn jedoch trotzdem die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages ausfalle, stelle die Bahn Bus oder Taxi bereit oder organisiere die Unterbringung der Fahrgäste.
Erstattung des Zugtickets erst ab einem Wert von vier Euro
Eine Erstattung für das 9-Euro-Ticket gibt es bei Zugverspätung hingegen nicht. Zwar muss die Bahn laut Fahrgastrechteverordnung ab einer Verspätung von 60 Minuten 25 Prozent des Ticketpreises und ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent des Ticketpreises erstatten, für das 9-Euro-Ticket gilt das in dem Rahmen allerdings nicht.
Hintergrund ist, dass es sich bei dem Aktionsticket um einen sogenannten Zeitfahrausweis handelt, bei dem die Erstattung auf 25 Prozent des Fahrkartenpreises begrenzt ist. Dies entspricht beim 9-Euro-Ticket einem Wert von 2,25 Euro. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass eine Entschädigung erst ab einem Wert von 4 Euro gezahlt wird.