Abgebrannt bis auf den letzten Cent, die Rechnung nicht bezahlt, das Konto gesperrt, dann kommt es nur noch darauf an, wie man am besten das verbliebene Hab und Gut zusammenhält. Denn in der Regel klingelt dann schon bald der Gerichtsvollzieher an der Haustür um zu holen, was es noch Geldwertes zu holen gibt. Was der Gerichtsvollzieher pfänden darf, ist eine genauso häufig wie ängstlich gestellte Frage bei den vielen notorisch klammen Hartz-IV-Empfängern. Dass der Gerichtsvollzieher sogar in einem Jobcenter pfändet, ist dagegen eine Seltenheit.
Das hat nun aber ein 44-jähriger Familienvater erreicht. Er setzte durch, dass ein Gerichtsvollzieher ihm zustehendes Geld beim Leipziger Jobcenter aus der Kasse holt. Dass es überhaupt soweit kommen musste, ist ein Armutszeugnis für den Staat. Immerhin hat es das Jobcenter nicht einmal für nötig gehalten, einen richterlichen Beschluss ordnungsgemäß umzusetzen.
Das Gericht hielt es für unzulässig, dass dem Kläger wegen eines verpatzten Bewerbungsgesprächs für ein Vierteljahr die Leistungen um jeweils 101,10 Euro monatlich gekürzt wurden. Der Familienvater sollte eine Beschäftigungsmaßnahme als Sportassistent in dem kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf mit einem zeitlichen Umfang von 20 Stunden wöchentlich und einer Mehraufwandsentschädigung von 1,25 Euro pro Stunde antreten.
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Vom Jobcenter wurde der Mann im Vorfeld darauf hingewiesen, dass es Sanktionen geben werde, wenn die Aufnahme des Jobs durch negatives Verhalten im Bewerbungsgespräch vereitelt werde. Weil der Bewerber beim Vorstellungstermin jedoch den verlangten Lebenslauf nicht vorlegen konnte, kam die Anstellung nicht zustande.
Peinlicher Vorgang
Das sah das Jobcenter als Pflichtverstoß an. Das Gericht hatte dagegen erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Sanktionen. Es konnte ganz und gar nicht erkennen, dass der Kläger die Arbeitsaufnahme verweigern wollte. Aus diesem Grunde verfügte das Gericht, dass vorerst die vollen Leistungen ausbezahlt werden. So sollte außerdem verhindert werden, dass bei dem vermögenslosen Mann Mietschulden auflaufen und er dann seine laufenden Kosten nicht mehr bezahlen kann.
Das Jobcenter Leipzig hielt es allerdings nicht für nötig, dieser Aufforderung nachzukommen. Daraufhin wurde der Mann beim Amtsgericht Leipzig vorstellig, damit dieses die Zwangsvollstreckung anordnet. Eine telefonische Mahnung des Gerichtsvollziehers brachte nach Darstellung einer Arbeitsloseninitiative aber nicht den gewünschten Erfolg, so dass der Beamte schließlich direkt im Jobcenter aus der Barkasse pfändete. Das Jobcenter Leipzig beantwortete eine Anfrage zu diesem überaus peinlichen Vorgang nicht.