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Ratgeber : Bloß nicht vergessen: Das digitale Erbe rechtzeitig regeln
Das Mail-Postfach, Bilder, Videos und Chatverläufe auf Facebook, Twitter oder Inhalte in der Cloud: Was soll mit dem digitalen Nachlass im Todesfall geschehen? Je früher man das regelt, desto besser.
Sabine Meuter, dpa, 9.4.2020 - 09:32 Uhr

Berlin - Wer von den Hinterbliebenen bekommt im Todesfall was? Beim Erbe haben viele vorrangig Geld oder Hab und Gut im Blick. Doch an ihren digitalen Nachlass, an ihre Nutzerkonten bei Facebook oder Instagram, an ihre E-Mail-Postfächer oder ihr Guthaben bei Zahlungsdiensten und wer darauf Zugriff haben soll, daran denken die wenigsten.
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