Berlin-Seit 15 Jahren mühen sich Bund und Länder mit dem Aufbau des Digitalfunks für die Sicherheitsbehörden ab. Vor zehn Jahren begann dann dessen milliardenteurer Aufbau. Digitalfunk ist, im Unterschied zum analogen Funk, abhörsicher. Man kann Dateien versenden und der Standort des Funkenden lokalisieren.

Doch auch nach zehn Jahren des Antennenaufstellens stecken Rettungskräfte und Polizisten in Funklöchern. In Bahnhöfen, Flughäfen, Tunneln, Einkaufszentren, Hochhäusern, Versammlungs- und Sportstätten haben sie oft keinen Empfang. Denn dort müssen Anlagen installiert sein, die die Funkwellen verstärken. Doch diese sogenannte Objektfunkversorgung fehlt häufig, was Retter und Polizisten schon des Öfteren bei Einsätzen in ernste Gefahr gebracht hat.
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Der Skandal daran ist, dass es bis heute keine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Objektfunkversorgung gibt, wie auch der Bundesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht feststellt. Denn das Bundesinnenministerium, das Verkehrsministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (ein bezeichnender Name!) und die Länder schieben die Zuständigkeiten hin und her. Auch das dokumentiert der Rechnungshof.
So bleibt es also beim Wirrwarr unterschiedlicher Regelungen durch die Kommunen. Weil sich Kommunen die teure Digitaltechnik nicht leisten, funken viele Feuerwehren noch analog. Deshalb müssen auch Kommunen, Bahn und das Technische Hilfswerk weiter in überkommene Analogtechnik beim Objektfunk und bei Funkgeräten investieren. Das wiederum ist auch teuer und absurd.