Google-Urteil: Pressefreiheit mitgelöscht

Berlin - Das ging schnell: Vor nicht einmal einer Woche hat Google damit begonnen, wie vom Europäischen Gerichtshof gefordert, auf Antrag bestimmte Suchergebnisse zu löschen – und schon zeigt sich, wie problematisch das Gerichtsurteil für die Informationsfreiheit ist. Wir wissen dies, da Google dankenswerter Weise die Artikel nicht einfach still und leise aus den Suchmaschinenergebnissen entfernt, sondern die Nachrichtenangebote darüber informiert hat, dass Links zu Artikeln entfernt wurden.

So wissen wir, dass unter den gelöschten Links etwa ein BBC-Text über den früheren Chef der Investmentbank Merrill Lynch ist, indem die Rolle der Führungsperson in dem Niedergang der Investmentbank im Zuge der Finanzkrise beleuchtet wird. Ebenfalls entfernt wurden Artikel des Guardian, die über einen Schiedsrichter der schottischen Premier League berichten, der in einer Untersuchung des Verbandes der Lüge für schuldig befunden wurde. Wenn man auf einer europäischen Google-Website nach dem Schiedsrichter sucht, hat er dagegen eine blütenweiße Weste.

Fataler Eingriff in den öffentlichen Bereich

Der Guardian beklagt zu Recht, dass er – wie alle anderen Nachrichtenangebote auch – keine Möglichkeit hat, der Entfernung aus den Suchergebnissen zu widersprechen. Dies hat das Gericht nicht vorgesehen. Es hat Suchmaschinenbetreiber wie Google gleichzeitig zum einzigen Anwalt der Presse wie zum Richter darüber gemacht, welche Artikel aus den Suchergebnissen entfernt werden dürfen. Erst, wenn Google sich weigert, einen bestimmten Link aus den Suchergebnissen zu löschen, und der Antragsteller dagegen vorgeht, entscheiden Richter.

Die ersten Ergebnisse der Löschaktion zeigen nun deutlich, wie fatal es ist, Google die Abwägung über das Datenschutzrecht des Einzelnen und dem Anspruch der Öffentlichkeit auf Information zu überlassen. Denn die entfernten Artikel gehören, wie die Organisation Reporter ohne Grenzen feststellt, in den öffentlichen Bereich. Auch Google hat dies inzwischen eingesehen und die Suchergebnisse wieder eingestellt. Doch nicht immer wird es wie derzeit ein solches öffentliches Interesse dafür geben, was gelöscht wird – und Reputationsfirmen werden alles dafür tun, das Image ihrer gut zahlenden Mandanten aufzupolieren.

Zu Recht fordert die Organisation Reporter ohne Grenzen daher, dass die betroffenen Zeitungen eine Möglichkeit des außergerichtlichen Widerspruchs haben müssen. Ansonsten verkommt die Pressefreiheit zur funktionslosen Dekoration: Es werden viele kritische Texte auf den Servern von Nachrichtenportalen liegen, die aber nutzlos sind, da sie niemand findet, wenn er sie wirklich braucht.