Neue Plattform ab 2023: Was bringt die Digitale Rentenübersicht?

Neues System soll mehr Durchblick in Sachen Altersvorsorge verschaffen. Der Haken: Es fließt längst nicht alles ein, was wir für unseren Lebensabend ansparen.

Die Digitale Rentenübersicht soll einen schnellen Überblick über die Absicherung im Alter ermöglichen.
Die Digitale Rentenübersicht soll einen schnellen Überblick über die Absicherung im Alter ermöglichen.dpa/Christin Klose

Berlin-„Mit der Digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht“, das erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, als Anfang des Jahres das Gesetz Digitale Rentenübersicht in Kraft trat. Abrufbar wird die  Rentenübersicht über ein elektronisches Portal sein. Damit sollen Arbeitnehmer, die noch viele Jahre Berufsleben vor sich haben, einen schnellen Überblick erlangen, wie viel Geld sie fürs Alter bereits angespart haben.

Noch vergeht aber einige Zeit bis dahin. „Der Beginn der ersten Betriebsphase ist ab Herbst 2022 vorgesehen“, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung Bund. In dieser ersten Phase – mit freiwillig teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen – geht es darum, die Handhabung auszuloten, damit der spätere Regelbetrieb optimal läuft. Dieser ist ab Herbst 2023 vorgesehen.

Möglicher Handlungsbedarf soll leichter erkannt werden

„Die Nutzung der Digitalen Rentenübersicht ist freiwillig und kostenlos“, sagt von der Heide. Nutzer des Portals werden sich nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik authentifizieren müssen. „Damit ist die Digitale Rentenübersicht nur für den jeweiligen Nutzer einsehbar“, so von der Heide. Die mit der Digitalen Rentenübersicht gewonnenen Daten würden nach jedem Abruf grundsätzlich gelöscht.

In der Übersicht sind Informationen über die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge aufgelistet. Die teilnehmenden Vorsorgeeinrichtungen melden neben den bereits erreichten Anwartschaften auch die, die noch erreichbar sind. Aus der Digitalen Rentenübersicht geht hervor, ob es sich bei den Anwartschaften um garantierte oder prognostizierte Werte handelt. Nachzulesen wird auch sein, ob die Leistung als Rente oder als Einmalzahlung erfolgt. „So erhalten Verbraucher einen verständlichen Überblick und können leichter einen möglichen Handlungsbedarf erkennen“, sagt von der Heide.

Bestimmte Ansprüche fließen nicht in das Portal ein

Und was ist mit berufsständischen Versorgungswerken – etwa für Ärzte, Apotheker, Architekten, Presseleute, Anwälte, Notare oder Steuerberater? Ansprüche von Mitgliedern solcher Versorgungswerke fließen nur dann in die Digitale Rentenübersicht ein, wenn die Einrichtungen regelmäßig Standmitteilungen bereitstellen und eine Anbindungspflicht zur Digitalen Rentenübersicht besteht oder eine freiwillige Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten.

Betriebliche Pensionszusagen sollen in der Digitalen Rentenübersicht ebenso wenig auftauchen wie Sparprodukte fürs Alter, beispielsweise Fonds oder Sparpläne – außer als Riester- oder Rürup-Verträge. Wer also ausrechnen will, ob das Geld im Alter reicht, muss neben den Angaben in der Digitalen Rentenübersicht seine Sparprodukte berücksichtigen sowie eventuell Anwartschaften berufsständischer Versorgungswerke einkalkulieren.